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Testament

Wie erstelle ich ein Testament?

Ich habe sehr lange mich davor gedrückt, ein Testament zu verfassen. Über das eigene Ende nachzudenken, war nicht leicht. Ich fühlte mich unbehaglich. Ein Freund hat mir erklärt, dass ich meine Lieben belasten würde, wenn ich nicht meine Angelegenheiten in Ordnung bringen würde. Damit hat er vollkommen recht. Keiner weiß, wann es zu Ende ist. Leute werden krank, Unfälle passieren. Niemand hat sein Schicksal allein in der Hand.

 

Den Entschluss zu fassen, sein Testament zu machen, ist nicht ganz einfach. Ich zeige im in den nächsten Absätzen, wie man ein Testament errichtet, seinen letzten Willen rechtsgültig erklärt und was man beachten sollte, um richtig zu vererben.

 

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Warum sollte ich so früh wie möglich mein Testament machen?

Das letzte Hemd hat keine Taschen. Es kann mir also egal sein, was mit meinem Vermögen passiert, wenn ich nicht mehr bin. Mit dieser Einstellung tue ich aber meinen Lieben keinen Gefallen. Egal wie gut der Zusammenhalt in der Familie ist und Harmonie hochgehalten wird. Jede Familienbande wird auf die Probe gestellt, wenn es um das Erben geht. Wenn ich ohne Anordnungen aus dieser Welt gehe, tue ich meinen Angehörigen keinen Gefallen. Erbstreitigkeiten haben schon öfters zum Zerbrechen von Familien geführt. Wenn ich aber ein Testament gemacht habe, passiert das, was ich für das Beste halte. Zusätzlich gebe ich meinen Lieben nicht die Gelegenheit, sich zu streiten.

 

Außerdem muss ich beachten, dass die Menschen immer älter werden. Hohes Alter bei voller Gesundheit ist ein Segen, aber auch eine Seltenheit. Erst wenn man die vielen Lebensjahre zu spüren beginnt, fängt man an über das Ende nachzudenken. Wenn die geistigen Fähigkeiten schwinden, kann es schon zu spät sein, eine perfekte Lösung zu finden.

 

Was ist die einfachste Möglichkeit, mein Testament zu machen?

Ich nehme ein Blatt Papier und schreibe mit der Hand meinen letzten Willen nieder. Man errichtet also ein eigenhändiges Testament. Damit dieses Gültigkeit hat, muss es neben weiteren Aspekten vollständig selbst mit der Hand geschrieben und mit vollem Namen unterschrieben sein. Es sollte auch erkennbar sein, dass es der letzte Wille ist und was mit dem Vermögen passieren soll.

 

Auch wenn diese Methode sehr einfach ist, ist sie nicht ohne Risiko. Die Form muss unbedingt eingehalten werden. Sonst ist es nicht wirksam. Wenn ich zum Beispiel das Testament mit dem Computer schreibe, ist es ohne Zeugen nicht gültig.

 

Besser ist es, wenn wir entweder vor der Errichtung die Schritte besprechen oder es gemeinsam danach überprüfen. Auf diese Weise kann ich sehen, ob das Testament gültig ist und Tipps geben, wie das Erbe auf die Lieben aufgeteilt werden kann.

 

Was sollte ich noch beachten, wenn ich selbst mein Testament geschrieben habe?

Ein Testament kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn es auch gefunden wird. Nur zu leicht wird es unbeabsichtigt weggeschmissen. Daher sollte man zumindest einer Vertrauensperson sagen, dass man ein Testament geschrieben hat und wo dieses verwahrt wird.

 

Die sicherste Variante für die Verwahrung des letzten Willens ist die Eintragung im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte. Wenn ein Testament dort vermerkt ist, kann es im stets verwendet werden, wenn man es braucht.

 

Wie kann ich ein Testament mit meinem Anwalt errichten?

Wenn ich persönlich kein Testament schreiben will, oder vielleicht auch nicht mehr kann, kann ich beim Anwalt ein fremdhändiges Testament erstellen. Dieses muss aber von drei Testamentszeugen mitunterschrieben werden. Der Erblasser muss auf dem Dokument selbst vermerken, dass es seinen letzten Willen enthält.

 

Es bestehen sehr hohe Anforderungen und komplizierte Regeln, wie ein fremdhändiges Testament ausschauen muss. Bitte unbedingt mit einem spezialisierten Anwalt sprechen, da die Fehlerquote sehr hoch ist. Bei formalen Fehlern ist jedes Testament ungültig und kann nicht verwendet werden.

 

Was passiert, wenn ich kein Testament gemacht habe?

Ohne Testament wird das Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Hier erben zuerst der Ehegatte und die Kinder des Erblassers sowie deren Nachkommen. Wenn es niemanden aus diesem Personenkreis gibt, dann erben die Eltern des Erblassers sowie deren Nachkommen. Dieses System wird in der Erblinie aufsteigend fortgesetzt so lange bis ein Erbe gefunden wird.

 

Eingetragene Partner sind Ehegatten gleichgestellt. Unverheiratet zusammenlebende Paare haben keinen Anspruch auf ein Erbe. Sie können aber Erbe sein, wenn es sonst keine Erben gibt. Wenn es keine Erben gibt, fällt das Vermögen an den Staat.

 

Nur Kinder und deren Nachkommen sowie der Ehegatte des Erblassers haben einen Anspruch auch einen Pflichtteil am Erbe. Der Ehegatte hat einen Anspruch auf ein Sechstel des Erbes; die Kinder auf ein Drittel. Wenn es keinen Ehegatten gibt, beträgt der Anspruch die Hälfte.

 

Wie lange ist ein Testament gültig?

Ein Testament besteht so lange, bis es widerrufen wird. Wenn ein neues Testament verfasst wird, wird dadurch das vorherige ersetzt.

 

Was ist ein Nottestament?

In Todesgefahr kann auch mündlich oder fremdhändig gegenüber zwei Zeugen der letzte Wille verbindlich geklärt werden. Es ist aber nur drei Monate lang gültig.

 

Was ist ein Erbvertrag?

Erbverträge können nur zwischen Ehegatten geschlossen werden. Aber auch nur im Einvernehmen wieder aufgelöst werden. In der Regel setzen sich die Eheleute gegenseitig als Erben ein. Dabei muss jedoch zumindest ein Viertel des Erbes zur freien Verfügung des Erblassers sein.

 

Der Erblasser kann selbstverständlich solange er lebt über sein Vermögen frei verfügen. Der Erbe erhält nur das, was nach dem Tod übriggeblieben ist.

 

Was ist ein Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis wird eine einzelne Sache aus dem Vermögen des Erblassers einer bestimmten Person überlassen. Sehr gerne werden auf diese Weise Schmuckstücke oder Kunstgegenstände jenen überlassen, die sich gut um einen gekümmert haben, oder bei denen der Erblasser weiß, dass er damit der Person eine besondere Freude macht.

 

Kann ein Testament auch angefochten werden?

Nur wenn dem Erblasser ein Irrtum unterlaufen ist, kann ein Testament durch gesetzliche Erben angefochten werden. Auch Personen, die in einem früheren Testament etwas bekommen sollte, können gegen ein Testament vorgehen.

Es muss dann nachgewiesen werden, dass der Erblasser anders gehandelt hätte, wenn ihm alle Umstände bewusst gewesen wären oder er die richtige Sachlage gekannt hätte.

 

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