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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das festhält, welche medizinischen Entscheidungen für den Fall getroffen werden sollen, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen medizinischen Angelegenheiten zu regeln. In Österreich gelten spezifische gesetzliche Regelungen und Anforderungen für Patientenverfügungen. Sie haben eine Frage? Dann kontaktieren Sie mich bitte unter j))This is for spamprotection, please remove!((@))This is for spamprotection, please remove!((margreiter.tirol oder +43 (0) 664/58 47 788.

 

1. Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person ihre medizinischen Wünsche und Entscheidungen festhält, die im Falle einer schweren Erkrankung oder einer Situation, in der sie nicht mehr selbst entscheiden kann, umgesetzt werden sollen.

 

2. Die Rolle des Rechtsanwalts:

  • Beratung: Der Rechtsanwalt informiert und berät die Person hinsichtlich der rechtlichen und medizinischen Aspekte der Patientenverfügung.
  • Vertragsentwurf: In enger Zusammenarbeit mit der Person erstellt der Anwalt die Patientenverfügung, die den individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
  • Überprüfung: Er stellt sicher, dass die Patientenverfügung den österreichischen Gesetzen und Vorschriften entspricht.
  • Registrierung: In Österreich kann die Patientenverfügung bei der Gesundheitsbehörde registriert werden, um ihre Gültigkeit sicherzustellen.

 

3. Wichtige Elemente einer Patientenverfügung:

  • Benennung eines Vertreters: Die Person kann eine Vertrauensperson benennen, die ihre Wünsche in medizinischen Fragen umsetzen soll.
  • Lebensverlängernde Maßnahmen: Die Verfügung kann festlegen, welche lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wie z.B. künstliche Beatmung oder Reanimation.
  • Schmerzlinderung und Palliativmedizin: Die Verfügung kann die Einstellung auf eine bestmögliche Schmerzlinderung und palliative Versorgung festlegen.
  • Nichtbehandlung: Die Verfügung kann die Ablehnung bestimmter medizinischer Behandlungen oder Eingriffe einschließen.

 

4. Besonderheiten nach österreichischem Recht:

  • Gesetzliche Grundlagen: In Österreich sind Patientenverfügungen im Patientenverfügungsgesetz geregelt. Ein Rechtsanwalt kennt die rechtlichen Anforderungen und sorgt dafür, dass die Verfügung diesen entspricht.
  • Registrierung: Die Registrierung einer Patientenverfügung ist freiwillig, kann jedoch ihre Durchsetzbarkeit erleichtern. Der Anwalt kann diesen Prozess begleiten.
  • Übersetzungen: Bei Verfassung in einer Fremdsprache muss die Verfügung übersetzt und notariell beglaubigt werden.

 

5. Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt:

  • Rechtssicherheit: Ein Rechtsanwalt stellt sicher, dass die Patientenverfügung rechtskonform ist und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Person widerspiegelt.
  • Risikominimierung: Er hilft, rechtliche Risiken zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Verfügung im Einklang mit dem österreichischen Recht steht.
  • Individuelle Gestaltung: Ein Anwalt unterstützt die Person dabei, eine Verfügung zu erstellen, die ihren persönlichen Überzeugungen und medizinischen Vorlieben entspricht.

 

Zusammenfassung:

Die Erstellung und Durchführung einer Patientenverfügung in Österreich erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Anpassung an die spezifischen gesetzlichen Anforderungen des Landes. Ein Rechtsanwalt spielt eine entscheidende Rolle, indem er sicherstellt, dass die Verfügung im Einklang mit dem österreichischen Recht steht und die individuellen Wünsche der Person respektiert werden. Es ist ratsam, bei der Gestaltung einer Patientenverfügung in Österreich einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

 

Sie möchten mehr zum Thema Patientenverfügung wissen oder haben eine Frage? Dann kontaktieren Sie mich bitte heute noch persönlich unter j))This is for spamprotection, please remove!((@))This is for spamprotection, please remove!((margreiter.tirol oder +43 (0) 664/58 47 788.